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lukaszdabrow


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Wer in einer Mietwohnung lebt und über einen Austausch der Duschtasse nachdenkt, steht zunächst vor einer wichtigen Grundsatzfrage: Handelt es sich um eine Schönheitsreparatur, die Sie selbst tragen müssen, oder um eine Instandsetzung, die der Vermieter schuldet? Grundsätzlich gehört die Duschtasse zur Mietsache, und ein Austausch wegen Verschleiß oder altersbedingter Undichtigkeiten ist Sache des Vermieters. Wenn Sie jedoch aus eigenem Antrieb die Optik verändern oder eine neue, bodengleiche Dusche wünschen, sollten Sie vorab unbedingt die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Nur so vermeiden Sie spätere Konflikte bei der Rückgabe. Ein eigener Austausch ohne Erlaubnis kann als Vertragsverletzung gewertet werden, selbst wenn Sie fachmännisch arbeiten. www.horsemens-residence.de , dass Sie im Falle einer eigenmäc


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